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   BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 573/88   

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BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 573/88 (https://dejure.org/1990,2152)
BAG, Entscheidung vom 07.06.1990 - 6 AZR 573/88 (https://dejure.org/1990,2152)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 1990 - 6 AZR 573/88 (https://dejure.org/1990,2152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnzulage - Blindgänger - Keine bindende Festlegung durch Kommandanten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 181
  • NZA 1990, 946 (Ls.)
  • BB 1990, 1775
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 9.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung einer

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 573/88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluß vom 6. Februar 1987 - 6 P 9.95 - (Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 6 = DVBl 1987, 739) entschieden, die Festlegung des blindgängerverseuchten Geländes innerhalb des Truppenübungsplatzes sei eine Verwaltungsanordnung im Sinne des § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG und habe der Mitwirkung des Personalrats bedurft.

    Zwar handelt es sich bei der Karte um eine Verwaltungsanordnung im Sinne des § 78 Abs. 1 BPersVG (vgl. BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1987 - 6 P 9.95 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 9.85

    Personalrat - Mitbestimmung - Verwaltungsanordnung

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 573/88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluß vom 6. Februar 1987 - 6 P 9.95 - (Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 6 = DVBl 1987, 739) entschieden, die Festlegung des blindgängerverseuchten Geländes innerhalb des Truppenübungsplatzes sei eine Verwaltungsanordnung im Sinne des § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG und habe der Mitwirkung des Personalrats bedurft.

    Sie regelt keine Fragen der Lohngestaltung im Sinne von § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG , da die Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage in Nr. 13 Buchst. b SP 2 a MTB II in Verbindung mit der Verwaltungsanordnung Nr. 7 abschließend geregelt sind (so auch BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1987 - 6 P 9.85 -, a.a.O.).

  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 289/87

    Fahrtkosten: Fahrtkosten zum Arbeitsplatz - Kosten für Fahrten aus besonderem

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 573/88
    Auch wenn die Tarifvertragsparteien nicht berechtigt sind, die ihnen eingeräumte Rechtsetzungsbefugnis auf Dritte zu übertragen, weil die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen gemäß Art. 9 Abs. 3 GG nur den Koalitionen selbst anvertraut ist, verletzt die hier vorliegende Verweisungsnorm diese Bestimmung nicht, wenn die Tarifvertragsparteien sie selbst jederzeit aufheben, ändern oder durch eine andere Tarifnorm ersetzen können (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAGE 34, 42 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form; Urteil vom 1. April 1981 - 4 AZR 1046/78 -, nicht veröffentlicht; Urteil vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 289/87 - AP Nr. 9 zu § 42 BAT ).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 573/88
    Auch wenn die Tarifvertragsparteien nicht berechtigt sind, die ihnen eingeräumte Rechtsetzungsbefugnis auf Dritte zu übertragen, weil die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen gemäß Art. 9 Abs. 3 GG nur den Koalitionen selbst anvertraut ist, verletzt die hier vorliegende Verweisungsnorm diese Bestimmung nicht, wenn die Tarifvertragsparteien sie selbst jederzeit aufheben, ändern oder durch eine andere Tarifnorm ersetzen können (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAGE 34, 42 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form; Urteil vom 1. April 1981 - 4 AZR 1046/78 -, nicht veröffentlicht; Urteil vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 289/87 - AP Nr. 9 zu § 42 BAT ).
  • BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 36/83

    Anspruch eines Beschäftigten der Deutschen Bundesbahn auf Grenzgängerzehrgeld -

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 573/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben aber einseitige Verwaltungsanordnungen keine unmittelbar rechtsbegründende Bedeutung (BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 49, 31, 35 = AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil vom 9. Februar 1989 - 6 AZR 174/87 - AP Nr. 4 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 174/87

    Teilzeitbeschäftigung an Bildschirmgeräten

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 573/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben aber einseitige Verwaltungsanordnungen keine unmittelbar rechtsbegründende Bedeutung (BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 49, 31, 35 = AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil vom 9. Februar 1989 - 6 AZR 174/87 - AP Nr. 4 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 573/88
    Auch wenn die Tarifvertragsparteien nicht berechtigt sind, die ihnen eingeräumte Rechtsetzungsbefugnis auf Dritte zu übertragen, weil die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen gemäß Art. 9 Abs. 3 GG nur den Koalitionen selbst anvertraut ist, verletzt die hier vorliegende Verweisungsnorm diese Bestimmung nicht, wenn die Tarifvertragsparteien sie selbst jederzeit aufheben, ändern oder durch eine andere Tarifnorm ersetzen können (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAGE 34, 42 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form; Urteil vom 1. April 1981 - 4 AZR 1046/78 -, nicht veröffentlicht; Urteil vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 289/87 - AP Nr. 9 zu § 42 BAT ).
  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 573/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben aber einseitige Verwaltungsanordnungen keine unmittelbar rechtsbegründende Bedeutung (BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 49, 31, 35 = AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil vom 9. Februar 1989 - 6 AZR 174/87 - AP Nr. 4 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 573/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben aber einseitige Verwaltungsanordnungen keine unmittelbar rechtsbegründende Bedeutung (BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 49, 31, 35 = AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil vom 9. Februar 1989 - 6 AZR 174/87 - AP Nr. 4 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 01.04.1981 - 4 AZR 1046/78
    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 573/88
    Auch wenn die Tarifvertragsparteien nicht berechtigt sind, die ihnen eingeräumte Rechtsetzungsbefugnis auf Dritte zu übertragen, weil die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen gemäß Art. 9 Abs. 3 GG nur den Koalitionen selbst anvertraut ist, verletzt die hier vorliegende Verweisungsnorm diese Bestimmung nicht, wenn die Tarifvertragsparteien sie selbst jederzeit aufheben, ändern oder durch eine andere Tarifnorm ersetzen können (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAGE 34, 42 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form; Urteil vom 1. April 1981 - 4 AZR 1046/78 -, nicht veröffentlicht; Urteil vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 289/87 - AP Nr. 9 zu § 42 BAT ).
  • BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 352/89

    Arbeitsbereitschaft; kleinere Dienstleistungen

    Darin liegt formal eine Zuordnung der streitigen Kontrollgänge zur geringer vergüteten Wachdienststufe der Nr. 8 Abs. 5 Buchst. b SR 2 b MTB II. Derartige von einem öffentlichen Arbeitgeber erlassene Dienst- und Verwaltungsanweisungen sind für die Tarifvertragsauslegung jedoch nur dann verbindlich, wenn die Tarifvertragsparteien durch eine tarifliche Verweisungsnorm die Einbeziehung gewollt haben (vgl. Senatsurteil vom 7. Juni 1990 - 6 AZR 573/88 - ZTR 1990, 475, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89

    Übergangsgeld und Erziehungsurlaub

    Derartige vom Arbeitgeber erlassene Dienst- und Verwaltungsanweisungen können nur dann Bedeutung für das Arbeitsverhältnis erlangen, wenn ihr Inhalt entweder einzelvertraglich in Bezug genommen worden ist oder wenn die Tarifvertragsparteien die Bindung durch eine tarifliche Verweisungsnorm bestimmt haben (Senatsurteil vom 7. Juni 1990 - 6 AZR 573/88 - ZTR 1990, 475, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 9/89

    Auswärtige Ausbildung eines Azubi im öffentlichen Dienst

    Derartige von einem öffentlichen Arbeitgeber erlassene Bestimmungen sind im Rahmen der Tarifvertragsauslegung allerdings nur dann bindend, wenn die Tarifvertragsparteien dies durch ausdrückliche Verweisung bestimmt haben (Senatsurteile vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 352/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt, und vom 7. Juni 1990 - 6 AZR 573/88 - AP Nr. 3 zu § 29 MTB II).
  • BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 351/89

    Einordnung angeordneter Kontrollgänge eines Wachhabenden nach dem

    Darin liegt formal eine Zuordnung der streitigen Kontrollgänge zur geringer vergüteten Wachdienststufe der Nr. 8 Abs. 5 Buchst. b SR 2 b MTB II. Derartige von einem öffentlichen Arbeitgeber erlassene Dienst- und Verwaltungsanweisungen sind für die Tarifvertragsauslegung nur dann verbindlich, wenn die Tarifvertragsparteien durch eine tarifliche Verweisungsnorm die Einbeziehung gewollt haben (vgl. Senatsurteil vom 7. Juni 1990 - 6 AZR 573/88 - ZTR 1990, 475, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
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